Anwendungsbereiche
Feuerwiderstandsfähige Bekleidung von Sprinkler- und Feuerlöschleitungen.
Verwendbarkeitsnachweis
Feuerwiderstandsfähige Bekleidung von Sprinkler- und Feuerlöschleitungen
Gutachterliche Stellungnahme: IBS Linz Bericht Nr. 14200647
Brandschutz von Sprinkler-/Feuerlöschleitungen
Nach der Vorgabe der Richtlinie für Sprinkleranlagen VdS CEA 4001:2014- 04 bzw. der EN12845 und der TRBV 127 S müssen Sprinklerleitungen, die durch Gebäude und Räume geführt werden, in denen keine Sprinkler vorhanden sind, einschließlich ihrer Halterung, in der Feuerwiderstandsklasse F 90 ausgeführt werden. Löschwasserleitungen, die durch Abschnitte oder Räume geführt werden, welche nicht durch automatische Löschanlagen geschützt sind und in denen sich Brandlasten befinden, müssen für 90 Minuten Brand-/Feuerwiderstandsdauer (äquivalent F 90 / EI90) bekleidet sein.
Die entsprechenden Verwendbarkeitsnachweise sind zu beachten.