Anwendungsbereich
Gaprock wird als Dämmstreifen gemäß der deutschen Holzbaurichtlinie MHolzBauRL (Fassung Oktober 2020) zwischen Wand- und Deckenelementen im Holzbau eingesetzt. Das Produkt wird als Plattenmaterial geliefert und kann vom Anwender entsprechend der Detailsituation als Streifen zwischen den Holzbauelementen eingesetzt werden. Für eine temporäre Befestigung kann der Streifen z. B. geklammert oder geklebt werden. Für den Zuschnitt kann z. B. eine handelsübliche Bandsäge, ein Dämmstoffmesser oder ein Cutter verwendet werden.
Besondere Verlegehinweise
Die Verlegung hängt von der geplanten Detailsituation ab. Die Streifen werden entweder vom Verarbeiter oder von einem Konfektionär projektbezogen vorbereitet.
Die temporäre Befestigung erfolgt i.d.R. entweder über eine mechanische Befestigung (z.B. Klammern) oder über eine Verklebung.
Verklebung: Die Steinwolle-Streifen können entweder mit einem PU-Schaum, einem Montagekleber oder einem Dispersionskleber während der Montage temporär geheftet werden, um einen reibungslosen Montageablauf zu gewährleisten.
Der Untergrund ist im Vorfeld zu überprüfen. Der Untergrund muss trocken und sauber sein.
Hinweis: Während der gesamten Verarbeitungs- und Trocknungszeit ist eine Temperatur des Baukörpers (Untergrund) und der Umgebung von mind. 5° C einzuhalten.
Besondere Hinweise
Entsprechend der deutschen MHolzBauRL (Muster-Holzbaurichtlinie) ist eine Komprimierung der Steinwolle-Streifen vorzusehen. Laut den Leitdetails für Bauteilanschlüsse in Gebäudeklassen 4 und 5 (Informationsdienst Holz, S. 19) ist eine Kompression des Dämmstoffs im Einbauzustand von mindestens 50 % empfohlen. Ein höherer Komprimierungsgrad ist bei größerer Belastung möglich. Rückgebaute Materialien können weder als Dämmstreifen noch als Wärmedämmung wiederverwendet werden. Gaprock ist grundsätzlich nur als Dämmstreifen für den hier beschriebenen Anwendungsfall einzusetzen und nicht als Wärmedämmung für Gebäude.
Unbedingt zu beachten
Steinwolle-Dämmstoffe sind stets trocken zu lagern und trocken einzubauen.
Die Anwendungs- und Verlegehinweise der Hersteller sonstiger verwendeter Komponenten sind ebenso wie sonstige behördliche, technische und die Sicherheit betreffende Vorgaben, so auch der Berufsgenossenschaft, unbedingt zu beachten.