Die Whistleblower-Richtlinie zeigt Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, wie sie Fehlverhalten oder Handlungen melden können, die gegen das Gesetz und/oder den ROCKWOOL Verhaltenskodex verstoßen.
Die Whistleblower-Richtlinie zeigt Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, wie sie Fehlverhalten oder Handlungen melden können, die gegen das Gesetz und/oder den ROCKWOOL Verhaltenskodex verstoßen.
Sie können Ihre Meldung auf der lokalen ROCKWOOL Internetseite machen oder die ROCKWOOL Whistleblower App nutzen. Ihren Bericht können Sie in Ihrer Muttersprache hochladen.
Wenn Sie einen Bericht hochladen möchten, klicken Sie auf diesen Link und folgen den Anweisungen.
Klicken Sie hier, um etwas zu melden
Sie können Ihren Bericht auch einreichen, indem Sie ihn per Post an folgende Adresse senden:
ROCKWOOL A/S
Hovedgaden 584, Entrance C
2640 Hedehusene, Denmark
Att: Group Integrity Officer
Um die Anonymität des Whistleblowers zu bewahren, wird die Kommunikation zum und vom Whistleblower-Portal verschlüsselt. IP-Adressen werden nicht erfasst.
Die Whistleblower-Richtlinie wurde vom Vorstand der ROCKWOOL A/S verabschiedet und gilt für die gesamte ROCKWOOL Gruppe. Die Whistleblower-Richtlinie und das Meldeportal sind für alle Unternehmen der ROCKWOOL Gruppe zugänglich und berücksichtigen die anzuwendenden Gesetze der einzelnen Länder.
Die gemeldeten Fälle werden elektronisch verarbeitet und sensible Informationen verschlüsselt gespeichert. Das Programm erleichtert den anonymen Dialog mit dem Whistleblower. Der Integritätsbeauftragte der ROCKWOOL Gruppe kann dem Whistleblower hier Fragen zur Klärung oder weiteren Dokumentation des Sachverhalts stellen. Um die Anonymität des Whistleblowers sicherzustellen, basiert dieser Dialog ausschließlich auf der Bereitschaft des Whistleblowers, sich freiwillig in das Portal einzuloggen.