Sie ist in erster Linie aus hygienischen Gründen erforderlich, um das (kalte) Trinkwasser vor der Erwärmung durch benachbarte warmgehende Rohrleitungen zu schützen und somit eine Verkeimung zu vermeiden. Des Weiteren sollen die Bildung von Tauwasser sowie die Übertragung von Schall verhindert werden. Die Schalldämmung von Trinkwasserrohren ist erforderlich, da Armaturengeräusche durch das Öffnen und Schließen über die Rohrleitung übertragen werden.
Dämmung von Trinkwasserleitungen kalt
(DIN 1988-200:2012-05)
Die Dämmung von Trinkwasserleitungen kalt ist notwendig, um eine Tauwasserbildung auf der Rohrleitungsoberfläche zu vermeiden und das Trinkwasser vor Erwärmung bei erhöhten Umgebungstemperaturen zu schützen.
Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8 der DIN 1988-200 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann auch eine Dämmung allein keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung bieten.
Bei Anforderungen an den Tauwasserschutz ist dabei eine Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,040 W/(m•K) des Dämmstoffes zu berücksichtigen. Zum Schutz des Trinkwassers vor Erwärmung gelten die angegebenen Werte für Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m•K).
Anforderungen an die Dämmung von Trinkwasserleitungen warm der DIN 1988-200 entsprechen den Anforderungen der EnEV (Anlage 5, Tabelle 1), bzw. ab dem 1.11.2020 dem GEG (Anlage 8).