DIN 1988-200:2012-05 (Auszug*)
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System)
Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW
14.2.6 Dämmung und Umhüllung von Trinkwasserleitungen kalt
Trinkwasserleitungen kalt sind vor Tauwasserbildung und vor Erwärmung bei erhöhten Umgebungstemperaturen zu schützen. Auf Tauwasserschutz kann verzichtet werden, wenn keine Beeinträchtigungen auf den Baukörper oder Einrichtungen zu erwarten sind. Rohrleitungen sind in Abhängigkeit von der Temperatur und dem Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen, dass eine Tauwasserbildung vermieden wird.
Rohrleitungen mit Kontakt zum Baukörper (z. B. unter Putz, in Estrichkonstruktionen oder innerhalb von Vorwandtechnik verlegt) sind mindestens mit einer Umhüllung (z. B. Rohr-in-Rohr-Führung) nach 14.2.1 zu versehen. Ein zusätzlicher Schutz vor Tauwasserbildung durch Dämmung ist hier nicht erforderlich.
Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung bieten.
Die Angaben nach Tabelle 8 können auch unter der Annahme einer Trinkwassertemperatur von 10 °C für den Schutz gegen Tauwasserbildung auf der äußeren Dämmstoffoberfläche verwendet werden.
Tabelle 8 - Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt
Nr. | Einbausituation | Dämmschicht bei λ = 0,040 W/(m·K)a.) |
1 | Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstemperatur ≤ 20 °C (nur Tauwasserschutz) | 9 mm |
2 | Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur ≤ 25 °C | 13 mm |
3 | Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen ≥ 25 °C | Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle 9, Einbausituationen 1-5 |
4 | Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen | Rohr-in-Rohr oder 4 mm |
5 | Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkwasserleitungen warm)b.) | Rohr-in-Rohr oder 4 mm |
6 | Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen | 13 mm |
a.) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 °C. b.) In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Trinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach 3.6 eingehalten werden. |
*Auf dieser Seite werden nur Auszüge der Norm wiedergegeben. Beachten Sie unbedingt die aktuellen und vollständigen Texte der Norm im Original.