Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist besonders im Altbau eine wirkungsvolle Maßnahme, um Energie zu sparen. In ungedämmten Gebäuden gehen bis zu 25 Prozent der Heizenergie über das Dach verloren. Daher können Sie durch eine Dämmung dieser Bereiche erhebliche Heizkosten einsparen.
Wichtig: Wenn Sie den Dachboden in einem Altbau dämmen, müssen Sie vorab sicherstellen, dass die Luftdichtigkeit und ein ausreichender Diffusionswiderstand der Deckenkonstruktion gewährleistet sind. Insbesondere bei Holzbalkendecken ist das oft nicht der Fall. Hier können Sie die Luftdichtheit zum Beispiel mit unserem Luftdichtsystem RockTect herstellen.
Dachboden dämmen: Gesetzliche Vorgaben
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für die Dämmung der obersten Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) vor. Diese Anforderung lässt sich in der Regel mit einer 140 mm starken Steinwolle-Dämmung in der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K) erfüllen. Hier eignen sich für den Dachboden zum Beispiel Varirock, Tegarock oder Tegarock L.
Steuerliche Förderung
Die Kosten für Ihre energetische Sanierung können Sie von der Steuer absetzen. Das gilt auch für die Dämmung der obersten Geschossdecke, also des Dachbodens. Die Anforderung an den U-Wert beträgt hier 0,14 W/(m²∙K). Diese erfüllen Sie in der Regel mit unseren Dämmplatten Tegarock oder Tegarock L in einer Dämmdicke von ca. 240 mm.
Weitere Informationen, auch zu den Voraussetzungen, finden Sie in unserem Kapitel Förderung.