Variante 1: Die herkömmliche Befestigung mit Dämmstoffhaltern
Die Befestigung der Dämmung in der vorgehängten hinterlüfteten Fassade ist in der DIN 18516 und DIN 18351 geregelt. Die Fassadendämmplatten werden im Mittel mit fünf Dämmstoffhaltern pro m² angebracht. Die Dämmstoffhalter – auch Dübel genannt – müssen normal entflammbar sein, unterliegen ansonsten keinen baurechtlichen Anforderungen und dienen zur Lagesicherung.